
Allem voran: Ein herzliches „hallo!“ im neuen Jahr!
Ich möchte das allerdings nicht überromantisieren, aber ich finde diese Floskeln, Jahresrückblicke und Vorsätze schaffen vor allem eines: Druck.
Ich bin eher dafür, Dinge effizient anzugehen- sodass sie- sofern ich Einfluss darauf habe, nachhaltig und langlebig sein dürfen. Denn wie wir wissen ist Zeit eine Währung, die wir immer nur ausgeben- niemals aber wieder zurückholen können.
Deshalb seht ihr mich nicht in Jogginghose in der Kälte durch den Schlamm um den See laufen, um „mal wieder sportlich zu sein“, weil ich finde, dass man diese Vorsätze ebensogut im Mai angehen kann, wenn es trocken ist und die Natur drumherum mir persönlich um einiges mehr zusagt.
Egal wie, egal wann und egal mit welchem Vorgehen: Macht es euch schön, lasst es euch gut dabei gehen und verliert euch (und die Zeit) nicht aus den Augen.
Gutes braucht Weile- und es wäre ja schade, wenn wir ausgerechnet uns selbst mit Ungeduld am strengsten richten. Deshalb in diesem Sinne: Habt einen guten Start ins Neue Jahr!
Zwischen den Jahren -und kurz danach- hänge ich in einer magischen Zeitschleife zwischen Resteessen, TV und Gemütlichkeit fest.
Mit allmählich steigernder Lust, die Weihnachtsdeko abzuhängen, um dieses Vorhaben mit einer Kanne Tee und dem letzten Anknipsen der Weihnachtsbeleuchtung wieder zu verwerfen.
In diesem Jahr lag ich also gemütlich und mir selbst wohlgesonnen auf der Couch und überflog die Storys auf Instagram.
Hängen geblieben bin ich auf dem Profil von Susanna (@Krebskriegerin), die in ihrem Beitrag darauf hinwies, dass der Januar sich hervorragend dafür eignet drei Dinge für dieses Jahr zu erledigen oder zu aktualisieren:
- Die Patientenverfügung
- Die Notfallmappe
- Vereinbarung von Vorsorgeterminen
Ich könnte euch jetzt erzählen, wie vorbildlich ich bin, aber die Wahrheit ist: Ich war lange nachlässig.
„Haben Sie eine Patientenverfügung?“, musste ich lange Zeit mit „nein“ beantworten- und es stand ehrlich und aufrichtig stets auf meiner To-do-Liste.
Als ich schwer an Krebs erkrankte, hatte ich noch immer weder Verfügung, Vollmacht, noch sortierte Unterlagen und dass, obwohl es eigentlich aller höchste Eisenbahn dafür gewesen wäre.
Dann, als ich sie gebraucht hätte, konnte ich sie nicht ausfüllen.
Ich konnte es nicht, weil es mir die Luft zum Atmen genommen hat und mein Kopf nach Ablenkung- und nicht nach Auseinandersetzung mit dem worst case schrie.
Ich verfluchte mich manchmal für meine „Aufschieberitis“, denn ich war es von mir gewohnt, Deadlines als Arbeitsbeschleuniger zu sehen und Dinge dann schnell zu regeln, wenn sie anstanden.
In der Sondersituation der Krankheit ging es zum allerersten Mal nicht.
Und natürlich habe ich bei Patientenverfügungen wie die Meisten nur an „plötzliche Notfälle“ gedacht (es muss ja nicht immer Krebs sein, nicht wahr?).
Erkrankungen wie Alzheimer, Demenz oder komatöse Zustände kommen oft schleichend und schließen die Formulierung von Testament, Vollmacht und Verfügung meistens aus und dass, obwohl das Lebensende nicht absehbar ist.
Als es mir besser ging und der Kopf freier war habe ich es einfach gemacht.
Ich versichere euch, dass es eigentlich kein großer Akt gewesen ist. Das „Danach“ fühlte sich einfach gut an und damit ihr es noch leichter habt, teile ich mit euch meine Tipps- und Tricks, Hinweise und schenke euch sogar meine Vorlage für meine Notfallmappe als Freebie zum kostenlosen Download!
Ich fühle mich jetzt besser, weil alles sortiert, kategorisiert und abgelegt ist.
So viel besser, als das Danach-Lauf-Gefühl durch einen diesigen Januarschneesturm sein könnte. Versprochen.
Wir müssen das Rad alle nicht neu erfinden- für die meisten Angelegenheiten gibt es gute Vorlagen, mit Vordrucken und nötigen Erklärungen. Ich habe mir dieses Set von der Stiftung Warentest besorgt und für gut befunden (unbezahlte Werbung- eine Empfehlung).
Ihr könnt es auch über den lokalen Buchhandel beziehen. Wichtig: Ihr benötigt nur ein Exemplar pro Familie- im Heft ist ein QR-Code, der zu den ausdruckbaren Online-Formularen führt. Alternativ gibt es auch auch kostenlose Vorlagen im Internet.

Die Patientenverfügung ist kein Muss. Man sollte sich jedoch (wie bei allen Entscheidungen) ganz bewusst dafür- oder dagegen entscheiden können.
Die Patientenverfügung ist kein Handelsdokument und führt nicht zum Abschluss einer Transaktion, wie es zum Beispiel bei einem Testament oder einer Vollmacht der Fall wäre. Deshalb ist die Verfügung ein Dokument, das die ärztliche Behandlungsweise in deinem Namen im Rahmen deiner Selbstbestimmung formuliert.
Ich habe eine Patientenverfügung vor allem aus ethischen Gründen formuliert- ich möchte meinen Angehörigen die Entscheidung ersparen lebensbeendende Entscheidungen für mich zu treffen- oder für mich schlimmer: nicht zu treffen.
Kleines Beispiel: Es gibt zwei Arten der Sterbehilfe: die aktive- und die passive Sterbehilfe.
Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Die passive Sterbehilfe zulässig, wenn der Behandelte einem Unterlassen oder Beenden einer Behandlung zustimmt, wissend, dass dieser Abbruch zum Tode führen wird.
In der Patientenverfügung kann ich festlegen, ob ich einer passiven Sterbehilfe zustimmen würde.
Die passive Sterbehilfe bedeutet nicht, alle Maßnahmen drastisch zu beenden, und den Menschen im Sterbeprozess leiden zu lassen. Trotz der Absehbarkeit der Endlichkeit besteht die Möglichkeit Schmerzmittel zu empfangen, oder sich medikamentös sedieren zu lassen, bis der Tod eingetreten ist, ohne lebenserhaltend medizinisch zu handeln.
Diese Option besteht, wenn in einer Patientenverfügung entsprechendes vermerkt ist. Ohne Verfügung wird es schwierig und schließlich wissen wir alle nicht, wann und wie wir von dieser Welt gehen werden.
Bedenkt, dass sich -im Falle eures Falles-eure Angehörige auch in einer emotional schwierigen Zeit befinden – jede Entscheidung, die ihr jetzt trefft, müssen sie nicht treffen und die meisten erleben ebendies als Erleichterung.
Bei Fragen könnt ihr euch bei den palliativ- und Hospizdiensten informieren.

Du kannst in deiner Patientenverfügung auch bestimmen, ob du einer Organspende zustimmst. Wir Krebspatient:innen sind leider ausgeschlossen. Das solltest du vermerken.

Alle wirtschaftlichen, geschäftlichen Angelegenheiten rund um Aufenthalt, Finanzen, Eigentum, Verbindlichkeiten und Verträge regelt die Vorsorgevollmacht.
„Mein Mann macht das schon“ „Fragen Sie bitte meine Frau“ „Die Kinder sollen entscheiden, wenn es soweit ist“- Verantwortung teilen, sich in einer Ehe aufeinander verlassen, das sind sicherlich wünschenswerte Attribute, die uns aus gesetzlicher Sicht leider an ihre Grenzen stoßen und von jedem (!) durch eine Vorsorgevollmacht geregelt werden müssen.
In der Realität dürft ihr Auskunft bekommen, aber nicht mitentscheiden- es sei denn, ihr habt es geregelt.
Dabei ist völlig unabhängig, ob es um eure volljährigen Kinder-, oder eure Ehepartner:innen geht.
Habt ihr keine Vorsorgevollmacht, entscheidet eine gesetzliche Betreuung. Basta.
Ein entsprechendes Konzept für Notvertretungsrechte, oder entsprechende Klauseln bei Eheschließung liegen dem Bundestag immer wieder zur Entscheidung vor (Quelle: hier klicken v. 10.01.22) (Ergänzung: * hier gibt es 2023 eine Neuerung, für die temporäre Entscheidungsvertretung von Ehegatten. Weil sie zeitlich befristet ist, bleiben alle Empfehlungen hierbei so wie sie waren bestehen)
Bislang gab es keine Zustimmung, weil eine Notfallvertretung das Autonomierecht in Frage stellt und jeder Bürger die Möglichkeit hat, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen und damit durchaus Alternativen zur verankerten Rechtslage bestehen.
Mit anderen Worten: Hast du Dinge nicht geklärt, hast du selbst Schuld.
Konkret bedeutet das: Ihr würdet erfahren, dass es bei eurem Ehe-(!)partner im OP zu Komplikationen kam, aber ihr könntet ohne Vollmacht keine Verlegung in eine Spezialklinik veranlassen.
Nach einem Unfall ist euer Partner geschäftsunfähig? Du könntest im Notfall das Auto, das er geleast hat nicht veräußern, um eure gemeinsamen Kosten zu senken.
Dein 19-jähriges Kind hat einen Unfall im Ausland? Du könntest nicht einmal die Auslandsreiseversicherung mit einem Rücktransport beauftragen.
Die Liste ist lang: Dein Partner liegt im Koma? Du kannst weder einen Antrag auf Pflegestufe stellen, keine Hilfsmittel beantragen, keinen Pflegeheimplatzvertrag für demente Elternteile schließen, keine Wohnung auflösen, keine Verträge schließen und keine Post öffnen.
Für alle diese Prozesse wird eine gesetzliche Betreuung bestellt. Das kostet Zeit, das kostet Nerven- und am Ende ist ein Dritter Entscheidungsträger deiner Familienangelegenheiten. Das sollte dir bewusst sein.
Ich höre auf mit Beispielen. Ihr wisst genau, dass das Leben einem oft genug in die Konfettikanone schei**en kann.
Meine Beispiele waren auch ehrlich gesagt nicht gut- weil es eben nicht immer nur die anderen trifft.
Mit einer Regelung sorgst du dafür, deinen Angehörigen die Verwaltung deiner Rechte und Pflichten zu vereinfachen.
Hierbei muss nicht eine einzige Person die Generalvollmacht für alles haben- du kannst es aufteilen.
(Alle nötigen Erklärungen findest du im Vorsorge Set der Stiftung Warentest)
Wichtig ist ein offenes Gespräch, Vertrauen (!) und eine entsprechende Innen- und Außenverhältnisregelung. Wichtig ist auch, dass volljährige Kinder ebenfalls eine Vollmacht erteilt haben, die alles Nötige in ihre Ermessen regelt. Besonders dann, wenn Eltern unterhaltspflichtig sind, oder finanziell bürgen.

Es muss nicht immer der Ehepartner oder die Kinder sein.
Man kann auch Menschen ausschließen, favorisieren, umbenennen, die nicht verwandt sind (oder eben doch- es ist nicht überall Friedefreude-Eierkuchen)

Ist eine Bestattungsverfügung ein Muss? Hier gilt ein klares nein.
Es ist ein „kann“ – ein hilfreiches -, besonders für deine Angehörigen. Manchmal ist nicht der richtige Zeitpunkt, um Wünsche für seine eigene Bestattung zu äußern. Manchmal fällt auch ein Gespräch darüber schwer. Gerade wenn man erkrankt ist, ist die Endlichkeit zu verbindlich und nah im Raum, oder vielleicht möchte man seine Angehörigen gar nicht erst damit belasten.
Ich persönlich habe eine ganz konkreten Wunsch für meine Bestattung: Ich möchte in die Ostsee gelegt werden. Ans Meer, dorthin, wo ich am Liebsten bin.
Eine Seebestattung muss genehmigt werden und setzt voraus, dass ich entweder Seefahrer:in bin (bin ich natürlich nicht), oder eine tiefe geistige Verbundenheit zur See habe (hab´ ich!). Der zweifelsfreie Nachweis dafür ist eine Bestattungsverfügung, die handschriftlich (oder als gängige online-Vorlage) meinem Ordner zugefügt ist.
Ich habe mich für die handschriftliche Variante entschieden. Denn die Bestattungsverfügung ist mehr ein „Wunsch“, als eine Garantie (so lange ich nicht in Vorkasse getreten bin, aber das kannst du optional bereits zu Lebzeiten bei einem Bestatter deiner Wahl regeln).
So kannst du dir eigentlich alles in der Verfügung wünschen: Welche Reederei, welches Seegebiet, welche Gäste, welcher Dresscode, welche Lieder, welche Rede, welche Kleidung.
Am Ende des Tages ist es mir aber egal- weshalb in meiner Bestattungsverfügung der Passus steht:
„….., es sei denn der Wunsch meiner Angehörigen ist ein anderer.“
Schließlich kann ich niemandem vorschreiben, wie er am Besten trauert, und ob er dafür lieber ein klassisches Grab haben möchte.
Am Ende des Tages steht reinem Gewissens dieses Bedürfnis über meinem eigenen. Und obwohl die eigene Bestattung natürlich nur eine Wunschformulierung ist (Am Ende entscheidet der, der bezahlt) ist es wichtig diesen Wunsch festzuhalten.
Weniger der Rechtsform wegen, sondern in Gedanken an meine Familie, die im Trauerfall nicht darüber entscheiden (oder zerstreiten) muss, wo und wie ich meine letzte Ruhe finde.

„Ich hab´ ja sowieso nichts“, „Mein Konto ist im Dispo“.
Und ich verstehe, dass man gewisse Dinge einfach unter den Tisch kehren möchte. Gedanklich zumindest.
Aber was heute so ist, muss morgen nicht mehr stimmen- und überhaupt: Schneidet mal in geselliger Runde unverbindlich das Thema „Erbschaft“ an und schaut was passiert.
Die Fassade heiler Familien wird durch diesen Eindruck so verstört, dass es sich lohnt gewisse Dinge im Testament zu regeln.
Ich bin ganz offen zu euch, denn ich war gedanklich recht nahe an unserem „bis das der Tod und scheidet“ dran.
Das war in mehreren Rollen nicht schön.
1. In der Rolle als Mutter
2. In der Rolle als Ehefrau
Im ersteren Fall galt es, meinen Sohn mit dem Bestmöglichen abzusichern, das ich habe.
Er sollte nach mir erben.
Allerdings sollte er seinen Erbteil nicht mit 18 Jahren von meinem Mann einfordern, und meinen Mann damit auf die Straße setzen (Ich gehe natürlich davon aus, dass mein Sohn ein anständiger und toller Typ wird- auf der anderen Seite: Weiß man es?)
Im zweiten Fall muss ich die rosarote Brille für einen Augenblick bei Seite legen. Nach meinem Ableben wünsche ich meinem Mann, dass er glücklich wird. Noch sind wir so jung, dass er theoretisch eine neue Familie gründen könnte.
Mein Mann ginge mit unserem Vermögen in die neue Ehe und würde- nachdem mein Sohn das Erbe eventuell ausgeschlagen hat, um den Wohnsitz seines Vaters zu schützen- unseren gemeinsamen Erbteil mit in seine neue Familie bringen.
(Im Umkehrschluss wäre es natürlich das selbe).
Wollen wir das? Nein. Sollte das geregelt sein?
Auf jeden Fall!
Wir haben aus diesen Gründen ein gemeinsames Testament. Holt euch im Zweifel juristische Hilfe: Erbrecht ist wirklich eine ganz verzwickte Angelegenheit.

Kommen wir zum vorerst letzten Punkt: Die Notfallmappe.
(Und wenn es in diesem eher beklemmenden Thema ein Lieblingsthema gibt, dann genau dieses!)
Streng genommen ist es eigentlich keine Mappe, sondern eine Liste. Es ist nämlich eine Übersicht aller relevanten Informationen- ohne Originaldokumente.
Aus meiner Sicht sollte die eigene Buchführung und Struktur in der Schule gelehrt werden- denn sie erleichtert einem die komplette Organisation der eigenen Buch- und Vertragsführung, und hat gleichzeitig alle Informationen für einen Notfall bereit.

Die Ursprungsidee stammt eigentlich gar nicht aus einem worst-case Gedanken heraus. Ich hatte es satt, Verträge zu durchforsten, Informationen bei Anträgen zu sammeln, Nummern herauszusuchen und Zeitpunkte gedanklich zu rekonstruieren.
Eine Übersicht musste her.
Diese Übersicht begann erst einmal mit einer Auflistung aller meiner Verträge, inkl. Abschlussdatum, Versicherungsnummern, Laufzeiten, Konditionen und Kündigungsfristen (auch Zählerstände).
So konnte ich recht einfach vergleichen, wechseln oder kündigen, wenn es mal wieder an der Zeit war, ohne die einzelnen Dateien (hatte ich den Vertrag online? Oder in der Mappe?) schweißgebadet zu suchen, oder auf gut Glück eine Kündigung „fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ zu schreiben, in der Hoffnung, die Firma teilt mir im Bestätigungsschreiben das finale Datum mit.
Als ich krank wurde, fielen mir dann immer mehr medizinische Informationen ins Auge, die immer und überall abgefragt wurden.
Ich kannte diese Informationen- aber konnte ich von meinen Angehörigen erwarten, dass sie sich im Notfall erinnern, wie das Medikament hieß, gegen das ich allergisch bin?
Welche Blutgruppe ich habe? Ob ich eine Unverträglichkeit habe? Und sprechen wir auch mal über Einkommen und Verbindlichkeiten. Was kommt eigentlich auf meinem Konto an und was muss noch bezahlt werden?
Und dann wäre ja auch noch das Thema digitaler Nachlass anzugehen: Habe ich vielleicht heimlich ein volles Paypal-Konto, das meine Lieben bis in alle Ewigkeit absichert?
(kleiner Spoiler: nein, habe ich nicht- für den Fall, dass ihr suchen solltet).
Diese Liste wuchs und irgendwie freue ich mich darüber, dass ich sie gepflegt, aktualisiert und immer mal wieder ergänzt habe.
Denn ich selbst greife sehr oft darauf zurück.
Und sie wird- vorausgesetzt sie wird regelmäßig aktualisiert- auch im Notfall eine Hilfe sein.
Es ist also quasi ein doppeltes Win-Win!
Diese Liste schenke ich euch, damit ihr sie auf eure Bedürfnisse anpassen, verändern, hegen und pflegen könnt.
Sie macht das Thema Vorsorge und Nachsorge für mich auf jeden Fall rund.
Euch Spaß bei der Erstellung dieser Unterlagen und beim „regeln eurer Angelegenheiten“ zu wünschen ist absolut übertrieben.
Das muss man nicht schön reden.
Ich wüsche euch deshalb stattdessen einen freien und unbetrübten Kopf, eine leichte Hand, gute Gespräche und ein bombastisches Gefühl, wenn ihr alles fix und fertig in die Schublade stecken könnt.
Bitte vergesst nicht, dass ich euch die Empfehlungen als Privatperson ohne juristischen Background gebe, dass ihr euch informieren solltet, weil jede Situation am Ende individuell ist (scheut euch nicht Beratungsstellen anzufragen).
Und was zuletzt noch gesagt werden muss: Geht sorgsam mit euren Daten um, legt sie sauber und sicher ab, verschickt sie nicht und nehmt euch besonders für die Notfallmappe den Datenschutz zu Herzen.
Die Welt ist zwar ein schöner Ort- aber denkt hin und wieder auch an die Konfettikanone, in der nicht immer fröhliche und bunte Papierschnipsel stecken.
Dicker Drücker und bis bald!

Ps. Hat dir der Artikel gefallen? Dann schmeiß mir gern ein Trinkgeld in meine Kaffekasse.
Darüber freue ich mich sehr. Zur Kaffeekasse geht es hier entlang.
Die Bestattungsverfügung kenne ich so gar nicht und ja ich würde dann auch am liebsten in die See , allerdings bei mir die Nordsee – wie bringe ich das als geistige Verbundenheit mit der See in die Verfügung, so dass ich weiß, dass es genehmigt wird, die See ist seit 50 Jahren „meine Welt“ und danke fürs Aufrütteln, diese Vollmachten und Verfügungen sollte ich dringend nochmal überarbeiten herzlichst Gaby
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Hallo Gaby,
Ich habe das ehrlich gesagt gar nicht begründet und ich glaube das ist auch nicht wichtig.
Bei mir ist es ein Dreizeiler geworden, dass es mein Wunsch ist, dass ich geistig mit der See verbunden bin und mir eine Beisetzung dort wünsche- es sei denn, meine Angehörigen entscheiden das anders.
Liebe Grüße und danke für deinen Kommentar ♥️
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